Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen der Renovita München GmbH (im Folgenden "Renovita" oder "wir") und ihren Kunden (im Folgenden "Kunde" oder "Sie") über die Erbringung von Renovierungsdienstleistungen geschlossen werden.

Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

2. Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der beauftragten Leistungen zustande. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

Maßgeblich für den Umfang unserer Leistungspflicht ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. der schriftliche Vertrag. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Soweit nicht anders vereinbart, sind 30% der Auftragssumme bei Vertragsschluss, 30% bei Beginn der Arbeiten und der Restbetrag nach Fertigstellung und Abnahme der Arbeiten fällig.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Betrages auf unserem Konto.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

4. Leistungszeit und Ausführung

Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

Höhere Gewalt und sonstige von uns nicht zu vertretende Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen können, insbesondere Lieferverzögerungen bei Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Werkstoff- oder Energiemangel, berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.

5. Abnahme

Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Kunde verpflichtet, die ordnungsgemäße Ausführung der beauftragten Leistungen zu überprüfen und abzunehmen.

Die Abnahme erfolgt durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls. Die Abnahme kann nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden.

Nimmt der Kunde die Leistung nicht ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 12 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige als erfolgt, wenn wir den Kunden mit der Fertigstellungsanzeige auf diese Folge hingewiesen haben.

6. Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme der Leistungen, sofern nicht im Einzelfall eine längere Frist vereinbart wurde oder gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgesehen ist.

Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen die Gewährleistungsansprüche.

Im Falle eines Mangels sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder für den Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Materialien und eingebauten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis unser Eigentum.

Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

8. Datenschutz

Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden nur, soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

Stand: Oktober 2023